ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR
MEDIZINISCHE LEISTUNGEN

Mit dem Absenden einer Anfrage oder der Terminvereinbarung erkennt der Patient folgende Bedingungen an:

1. Art der Leistungen

Alle Leistungen stellen medizinische Behandlungen dar (einschließlich Anästhesie und ästhetischer Medizin) und erfolgen nach aktuellem medizinischem Standard. Es handelt sich um Sorgfaltspflichten (keine Erfolgsgarantie).

2. Honorare

Die Honorare beziehen sich auf erbrachte ärztliche Leistungen. Sie sind nicht erstattungsfähig, auch nicht bei:

  • ausbleibendem Behandlungserfolg,
  • Abbruch durch den Patienten,
  • medizinisch bedingten Änderungen.

Ausnahmen nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften.

3. Medizinische Indikation

Jede Behandlung erfordert eine vorherige ärztliche Beurteilung. Die Erstkonsultation stellt keine Garantie für die Durchführbarkeit dar. Der Arzt kann Behandlungen aus medizinischen Gründen ablehnen oder verschieben.

4. Risiken und Einwilligung

Alle Behandlungen sind mit Risiken und möglichen Komplikationen verbunden. Diese werden in den jeweiligen Aufklärungs- und Einwilligungsformularen erläutert.

Mit der Zustimmung verpflichtet sich der Patient:

  • diese sorgfältig zu lesen,
  • offene Fragen zu klären,
  • die Einwilligung vor Durchführung zu unterzeichnen.

5. Mitwirkungspflichten des Patienten

Der Patient verpflichtet sich:

  • vollständige und korrekte Angaben zu machen,
  • die Vor- und Nachsorgeanweisungen einzuhalten,
  • empfohlene Kontrollen wahrzunehmen.

Nichtbeachtung kann die Risiken erhöhen und die Ergebnisse beeinträchtigen.

6. Änderungen aus medizinischen Gründen

Aus Sicherheitsgründen können Behandlungen angepasst, verschoben oder abgesagt werden – auch kurzfristig. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Entschädigung, außer gesetzlich vorgesehen.

7. Unabhängige ärztliche Tätigkeit

Die Leistungen erfolgen in eigenständiger ärztlicher Verantwortung. Kooperierende Einrichtungen stellen lediglich Infrastruktur zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.

8. Termine, Vorauszahlungen und Stornierungen

Zur Bestätigung eines Termins kann eine Vorauszahlung bzw. Reservierungsgebühr erforderlich sein. Diese gilt als Reservierungsgebühr für eine ärztliche Leistung und ist:

  • bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin nicht erstattungsfähig,
  • bei Nichterscheinen (No-Show) nicht erstattungsfähig,
  • bei rechtzeitiger Absage (mind. 24 Stunden vorher) übertragbar auf einen neuen Termin.

Bei Verspätung kann sich die Behandlungszeit verkürzen oder der Termin entfallen. Ausnahmen können in begründeten medizinischen oder Notfällen nach Ermessen des Arztes erfolgen.

9. Anwendbares Recht

Es gilt spanisches Recht.

ventilating a patient during anaesthesia

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